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GÜVO
GÜVO steht für GebäudeÜbernahmeVerOrdnung.
Sie regelt die Durchführung von Gebäudevermessung (auch Gebäudeeinmessung) von Privatpersonen in das Liegenschaftskataster.
Hierzu ist Herr Bibl als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen unter gewissen Rahmenbedingungen befügt.
Für weiterführende Informationen
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